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   BGH, 03.02.2010 - 2 StR 368/09   

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https://dejure.org/2010,4825
BGH, 03.02.2010 - 2 StR 368/09 (https://dejure.org/2010,4825)
BGH, Entscheidung vom 03.02.2010 - 2 StR 368/09 (https://dejure.org/2010,4825)
BGH, Entscheidung vom 03. Februar 2010 - 2 StR 368/09 (https://dejure.org/2010,4825)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 27 StGB, § 29 Abs 1 S 1 Nr 1 BtMG
    Bandenmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Beihilfe nach Sicherstellung der Drogen

  • Wolters Kluwer

    Beendigung der Tat des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge durch das Sicherstellen der Betäubungsmittel beim Kurier vor dessen Ankunft beim Besteller; Vorliegen einer Beihilfehandlung zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringen ...

  • rewis.io

    Bandenmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Beihilfe nach Sicherstellung der Drogen

  • ra.de
  • rewis.io

    Bandenmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Beihilfe nach Sicherstellung der Drogen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beendigung der Tat des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge durch das Sicherstellen der Betäubungsmittel beim Kurier vor dessen Ankunft beim Besteller; Vorliegen einer Beihilfehandlung zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringen ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2010, 522
  • StV 2010, 683
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 07.02.2008 - 5 StR 242/07

    Beihilfehandlungen nach Sicherstellung der Betäubungsmittel (sukzessive Beihilfe;

    Auszug aus BGH, 03.02.2010 - 2 StR 368/09
    Sie bemühten sich u.a. über die (versuchte) telefonische Kontaktaufnahme mit dem Kurier weiter darum, in den Besitz der bestellten Ware zu gelangen, und entfalteten damit - ohne dass es darauf ankommt, ob eine Inbesitznahme noch möglich war - eine eigennützige auf den Umsatz von Betäubungsmitteln gerichtete Tätigkeit (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 50 u. 52; BGH NJW 2008, 2276; Senat, Urteil vom 26. August 2009 - 2 StR 223/09; offen gelassen vom 5. Strafsenat im Urteil vom 7. Februar 2008 - NStZ 2008, 465).

    Hierzu hätte er die auf die Erlangung der Betäubungsmittel gerichteten Bemühungen der Drogenkäufer erleichtern oder fördern müssen (vgl. BGH NJW 2008, 1460, 1461; Senat, NStZ 2008, 284 jeweils m.w.N.).

    So wie das strafrechtliche Verhalten des Haupttäters den tatsächlichen Umsatzerfolg nicht zu umschließen braucht, weil das hierauf abzielende Verhalten genügt, reicht es für den Gehilfen aus, dass er dieses auf Erfolg abzielende Verhalten unterstützt (vgl. BGH NJW 1994, 2162; NJW 2008, 2276; anders der 5. Strafsenat, NStZ 2008, 465 f. für den Sonderfall der Unterstützung einer nach Sicherstellung der Betäubungsmittel von den Ermittlungsbehörden angeschobenen und lediglich zum Schein vereinbarten Geldübergabe).

  • BGH, 28.05.2008 - 1 StR 196/08

    Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln nach deren

    Auszug aus BGH, 03.02.2010 - 2 StR 368/09
    Sie bemühten sich u.a. über die (versuchte) telefonische Kontaktaufnahme mit dem Kurier weiter darum, in den Besitz der bestellten Ware zu gelangen, und entfalteten damit - ohne dass es darauf ankommt, ob eine Inbesitznahme noch möglich war - eine eigennützige auf den Umsatz von Betäubungsmitteln gerichtete Tätigkeit (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 50 u. 52; BGH NJW 2008, 2276; Senat, Urteil vom 26. August 2009 - 2 StR 223/09; offen gelassen vom 5. Strafsenat im Urteil vom 7. Februar 2008 - NStZ 2008, 465).

    So wie das strafrechtliche Verhalten des Haupttäters den tatsächlichen Umsatzerfolg nicht zu umschließen braucht, weil das hierauf abzielende Verhalten genügt, reicht es für den Gehilfen aus, dass er dieses auf Erfolg abzielende Verhalten unterstützt (vgl. BGH NJW 1994, 2162; NJW 2008, 2276; anders der 5. Strafsenat, NStZ 2008, 465 f. für den Sonderfall der Unterstützung einer nach Sicherstellung der Betäubungsmittel von den Ermittlungsbehörden angeschobenen und lediglich zum Schein vereinbarten Geldübergabe).

  • BGH, 16.01.2008 - 2 StR 535/07

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Beihilfe (Versuch;

    Auszug aus BGH, 03.02.2010 - 2 StR 368/09
    Hierzu hätte er die auf die Erlangung der Betäubungsmittel gerichteten Bemühungen der Drogenkäufer erleichtern oder fördern müssen (vgl. BGH NJW 2008, 1460, 1461; Senat, NStZ 2008, 284 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 26.04.1994 - 1 StR 87/94

    Betäubungsmittel - Handeltreiben - Beihilfe

    Auszug aus BGH, 03.02.2010 - 2 StR 368/09
    So wie das strafrechtliche Verhalten des Haupttäters den tatsächlichen Umsatzerfolg nicht zu umschließen braucht, weil das hierauf abzielende Verhalten genügt, reicht es für den Gehilfen aus, dass er dieses auf Erfolg abzielende Verhalten unterstützt (vgl. BGH NJW 1994, 2162; NJW 2008, 2276; anders der 5. Strafsenat, NStZ 2008, 465 f. für den Sonderfall der Unterstützung einer nach Sicherstellung der Betäubungsmittel von den Ermittlungsbehörden angeschobenen und lediglich zum Schein vereinbarten Geldübergabe).
  • BGH, 17.05.1996 - 5 StR 119/96

    Begriff des Handeltreibens im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) - Bemühen

    Auszug aus BGH, 03.02.2010 - 2 StR 368/09
    Sie bemühten sich u.a. über die (versuchte) telefonische Kontaktaufnahme mit dem Kurier weiter darum, in den Besitz der bestellten Ware zu gelangen, und entfalteten damit - ohne dass es darauf ankommt, ob eine Inbesitznahme noch möglich war - eine eigennützige auf den Umsatz von Betäubungsmitteln gerichtete Tätigkeit (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 50 u. 52; BGH NJW 2008, 2276; Senat, Urteil vom 26. August 2009 - 2 StR 223/09; offen gelassen vom 5. Strafsenat im Urteil vom 7. Februar 2008 - NStZ 2008, 465).
  • BGH, 26.08.2009 - 2 StR 223/09

    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung hinsichtlich des Vorsatzes bei der Beihilfe zum

    Auszug aus BGH, 03.02.2010 - 2 StR 368/09
    Sie bemühten sich u.a. über die (versuchte) telefonische Kontaktaufnahme mit dem Kurier weiter darum, in den Besitz der bestellten Ware zu gelangen, und entfalteten damit - ohne dass es darauf ankommt, ob eine Inbesitznahme noch möglich war - eine eigennützige auf den Umsatz von Betäubungsmitteln gerichtete Tätigkeit (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 50 u. 52; BGH NJW 2008, 2276; Senat, Urteil vom 26. August 2009 - 2 StR 223/09; offen gelassen vom 5. Strafsenat im Urteil vom 7. Februar 2008 - NStZ 2008, 465).
  • BGH, 24.10.1989 - 5 StR 314/89

    Voraussetzungen für die Beendigung der Einfuhr von Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 03.02.2010 - 2 StR 368/09
    Insoweit ist - entsprechend der Ansicht des Landgerichts - die Haupttat mit der Sicherstellung der Betäubungsmittel beendet (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 15; BGH NStZ-RR 1997, 319).
  • BGH, 10.06.1997 - 1 StR 236/97

    Zurechnung einer von anderen begangenen Einfuhrtat bei Leisten eines Beitrags zur

    Auszug aus BGH, 03.02.2010 - 2 StR 368/09
    Insoweit ist - entsprechend der Ansicht des Landgerichts - die Haupttat mit der Sicherstellung der Betäubungsmittel beendet (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 15; BGH NStZ-RR 1997, 319).
  • BGH, 31.01.2024 - 2 StR 221/23
    Unabhängig davon wird es zu beachten haben, dass die Sicherstellung der Betäubungsmittel einer Verurteilung des Angeklagten wegen Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge auf der Grundlage der bisherigen Feststellungen nicht entgegensteht (vgl. BGH, Urteil vom 3. Februar 2010 - 2 StR 368/09, BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 31; Beschlüsse vom 28. Mai 2008 - 1 StR 196/08, NJW 2008, 2276 f.; vom 4. Januar 2023 - 5 StR 390/22, NStZ 2023, 507 f. mwN).
  • BGH, 04.01.2023 - 5 StR 390/22

    Täterschaft und Beihilfe beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln trotz erfolgter

    Da es für die Strafbarkeit des Haupttäters beim Handeltreiben aber nicht auf den tatsächlichen Umsatzerfolg ankommt, sondern allein auf das hierauf abzielende Verhalten, muss ein Gehilfe auch nur dessen auf den Erfolg abzielendes Verhalten unterstützen (vgl. BGH, Urteile vom 3. Februar 2010 - 2 StR 368/09, NStZ 2010, 522; vom 26. April 1994 - 1 StR 87/94, NJW 1994, 2162; Beschlüsse vom 28. Mai 2008 - 1 StR 196/08, NJW 2008, 2276 und vom 9. Juli 1996 - 1 StR 728/95, NStZ-RR 1996, 374).
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